Onlineshop Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden Verträge
Vertragsgrundlage für alle Geschäfte welche im Onlineshop abgewickelt werden, zwischen der Buchmüller 3D GmbH im nachfolgenden „Lieferant“ genannt und Auftraggebern (Gewerbetriebe, Freiberufler, Vereine, Einrichtungen der öffentlichen Hand), nachfolgend „Besteller“ genannt, sind die folgenden Onlineshop AGB. Die im Text genannten Werktage sind die Wochentage von Montag bis Freitag, ohne Feiertage.

Geltungsbereich

Diese AGB gelten nicht für Bestellungen und Verträge welche nicht über den Onlineshop abgeschlossen werden. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, erstellt der Lieferant keine Angebote und eine Bestellung im Shop oder auf anderem Weg ist für diese nicht möglich.

Die Lieferungen /  Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

01) Vertragsschluss / Bestellung / Preise / Storno / Kundenkreise, Widerruf

1.1) Mit Abschluss der Bestellung im Online-Shop geben Besteller ein verbindliches Kaufangebot ab. Soweit der Lieferant anschließend eine automatisierte Eingangsbestätigung versendet, stellt dies noch keine Annahme des Kaufangebots der Besteller dar. Ein Kaufvertrag über die Ware oder Dienstleistung kommt erst zustande, wenn der Lieferant  ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt oder wenn die Ware oder Dienstleistung, ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung, an die Besteller versendet oder per email als digitale Datei übertragen, oder als digitalen Download bereitgestellt wird.

1.2) Preise: Die im Online-Shop angegebenen Preise sind Netto-Preise. Hinzu kommt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils im Warenkorb angegebenen Versandkosten, insofern die Ware oder Dienstleistung nicht Versandkosten frei ist.

1.3) Storno: Bestellungen unter Geschäftsleuten (hierzu zählen auch Vereine, die öffentliche Hand, Freiberufler), unabhängig davon ob diese Vollkaufleute sind oder nicht, sind verbindlich. Eine von Bestellerseite gewünschte oder von Lieferantenseite erforderliche Stornierung der Bestellung (von Lieferantenseite wenn eine Anzahlung oder Vorkasse auch nach zweimaliger Erinnerung nicht bezahlt wird) ist nur mit einer von Bestellern zu zahlenden Entschädigungspauschale von 15% des Nettobestellwerts möglich, min. jedoch 100,- EUR netto, je nachdem welcher Betrag höher ist, vorbehaltlich und nachweislich der Geltendmachung eines höheren Schadens oder Aufwands bis zu 100% der Bestellsumme, so zum Beispiel, wenn der Lieferant auch ohne eingegangener Anzahlung oder Vorkasse, kundenspezifisches Material bestellt und / oder mit den Arbeiten begonnen oder diese fertiggestellt hat. Insofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Lieferant nicht verpflichtet auf den Eingang der Anzahlung oder Vorkasse zu warten und kann davon unabhängig mit der Ausführung beginnen.

Kundenkreise, Widerruf, Einkaufs AGB:

1.4) der Verkauf erfolgt nur an Geschäftskunden, also Gewerbetreibende, Freiberufler, Vereine, sowie öffentliche Institutionen / öffentliche Hand. Kein Verkauf an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Mit einer Bestellung bestätigen Besteller automatisch und ohne dass es einer Erklärung hierzu bedarf, die Waren ausschließlich für den geschäftlichen Bedarf zu verwenden. Dieses gilt auch für eine Lieferung an eine von der Rechnungsadresse abweichende Lieferadresse.

1.5) der Lieferant fertigt Waren und erbringt Dienstleistungen individuell nach Vorgaben u. Wünschen der Besteller, eine Rücknahme oder Umtausch ist ausgeschlossen. Im Fall von vorgefertigte Lagerware ist eine Rücknahme nur als Ausnahme und auf Kulanz denkbar, und nur wenn der betroffenen Artikel dafür geeignet ist. Ein Kulanzverpflichtung besteht nicht. Rücknahmen sind nur gegen Aufwands-und ggf. Nutzungsentschädigung möglich. Der Lieferant liefert nicht an private Verbraucher, ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.

1.6) Bestellerseitige Einkaufs AGB: Bestellungen über den Onlineshop sind grundsätzlich nur zu den hier genannten AGB und den aufgeführten Konditionen möglich. Einkaufs AGB werden nicht anerkannt.

02) Gewährleistung / Qualitätsrichtlinien

2.1) Insofern eine Lieferung ohne Montage erfolgt, ist im Gewährleistungsfall die Ware für eine Nachbesserung, Reparatur oder Ersatz an den Lieferanten zu liefern oder dieser lässt die Ware, ordnungsgemäß vom Auftraggeber verpackt, abholen. Eine Demontage und Wiedermontage inklusive deren Kosten und Nebenkosten ist in dem Fall einer Lieferung ohne Montage nicht Gegenstand der Gewährleistung, ebenso nicht, wenn Hersteller Garantien eingeräumt wurden. Diese verstehen sich immer als sogenannte “bring in ” Garantie, bei welcher die betreffende Ware dem Lieferanten zuzusenden ist.

2.2) Es gilt, insofern nichts anderes im Angebot des Lieferanten angegeben oder schriftlich vereinbart wurde, die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Verträge unter Geschäftsleute gem. dem Deutschen HGB, letzte Fassung, sowie ergänzend unsere hier veröffentlichten Online Shop AGB. Dieses gilt auch für Bestellungen von der öffentlichen Hand und Vereine.

2.3) Muster, Materialbeschaffenheiten, Farbtöne und Struktur der Produkte können ggf. von den Angaben und Darstellungen im Online-Shop abweichen. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder der Leistung einschließlich der Abbildungen sind nur annähernde Beschreibungen, soweit nicht für den vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung erforderlich ist.

2.4) Besteller sind verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und dem Lieferanten offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

2.5) Bei Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Besteller nach ihrer Wahl und mit angemessener Fristsetzung, Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

2.6) Sollte im Einzelfall die Lieferung gebrauchter Produkte zwischen dem Lieferanten und Besteller vereinbart werden, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Qualitätsrichtlinien:

2.7) Alle Angebote, Kaufverträge und Warenlieferungen des Lieferanten basieren, insofern nichts anderes schriftlich vereinbart, auf den in der Werbetechnik üblichen Oberflächen- und Verarbeitungsqualitäten. Eine detaillierte Info hierzu können Besteller vom Lieferanten als Dokument vor einer Bestellung anfordern. Vermeintlich abweichende Qualitätsgüten welche aufgrund anderer Qualitätsbetrachtung und / oder Richtlinien bemängelt werden, können nicht anerkannt werden, wenn dieses nicht vor einer Bestellung schriftlich geklärt wurde. In unklaren Fällen oder bei besonderen Anforderungen sollte vor einer Bestellung von Bestellerseite eine schriftliche Vorgabendokumentation erstellt werden.

03) Lieferung, Transportgefahr, Liefertermine

3.1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware an die von Bestellern angegebene Adresse, welche auf dem Registrierungskonto hinterlegt ist. Die Lieferung von Waren per Spedition erfolgt frei Bordsteinkante, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

3.2) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestellten Dritten auf die Besteller über. Die Übergabe beginnt zeitgleich mit dem Verladevorgang. Ein Annahmeverzug / Abnahmeverzug der Besteller führt, auch ohne Fristsetzung, zum Gefahrübergang ab dem Tag des Annahmeverzugs / Abnahmeverzugs.

3.3) Der Lieferant wird von seiner Leistung frei, soweit dieser im Rahmen eines kongruenten Deckungsgeschäfts von seinen Zulieferern selbst nicht rechtzeitig beliefert wurden, es sei denn, der Lieferant hat die Nichtlieferung selbst zu vertreten. Besteller werden über die fehlende Belieferung unverzüglich informiert und eine Gegenleistung für den betreffenden Liefergegenstand unverzüglich erstattet, insofern dieses gewünscht ist, weil eine Nachfristsetzung für die Besteller nicht in Frage kommt.

3.4) Sofern Vorkasse oder Anzahlung vereinbart ist, stehen angegebene Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Zahlung. Bei verspäteter Zahlung verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.

3.5) Der Lieferant ist, wenn erforderlich, zu Teillieferungen berechtigt, soweit den Bestellern dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gefahr geht mit Übergabe der jeweiligen Teillieferung auf die Besteller über. Sofern der Lieferant mit ausstehenden Teilleistungen in Verzug gerät oder die Lieferung ausstehender Teilleistungen nicht möglich ist, sind Besteller dazu berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung der gesamten Verbindlichkeit zu verlangen, sofern sie kein Interesse an der Teillieferung haben. Ein Schadenersatz ist auf die Höhe des Bestellwertes beschränkt.

04) Verpackung, Versand, Transportschäden

4.1) Mangels anderer Vereinbarung nutzt der Lieferant Transportverpackungen nach seiner Wahl. Verwendet werden nach Möglichkeit gebrauchtes Verpackungsmaterial aus Vorlieferungen innerhalb der Lieferkette. Wo dieses nicht möglich ist, wird so viel wie erforderlich und so gering wie möglich das geeignete Verpackungsmaterial verwendet.

4.2) Transportschäden sind dem Lieferanten und dem Spediteur, Kurier oder Paketdienst, als Frachtführer, unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar bei äußerlich sichtbaren Schäden direkt, auf dem Frachtschein oder dem digitalem Gerät oder wenn dort der Platz für den Eintrag nicht reicht, auf einem separaten Dokument, welches Frachtführer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen und Besteller mit Datum, Vor- u. Zuname und Unterschrift abzeichnen. Wird gegenüber dem Frachtführer eine sogenannte reine Quittung geleistet, kann ein offensichtlicher Schaden, weil an der Verpackung erkennbar, nicht mehr als Versicherungsschaden anerkannt werden. Verdeckte Transportschäden, welche erst bei dem Auspacken ersichtlich werden, sind nach Möglichkeit sofort oder innerhalb von 24 Stunden, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von 5 Werktagen, dem Lieferanten schriftlich zu melden. Die Verpackung ist für eine ggf. erforderliche Prüfung aufzubewahren und eine Weiterbearbeitung oder der Weiterverkauf der Ware ist zu unterlassen. Der Schaden an der Ware und an der Verpackung muss schriftlich und mit Fotos dokumentiert werden. Wurde keine Versicherung / Höherversicherung im Shop mit bestellt (bei Paketversand bis zu einem Warenwert von 500,- EUR netto ist eine Versicherung automatisch enthalten), ist im Schadenfall ebenfalls eine Dokumentation, Meldung, Aufbewahrung  erforderlich, wenn es offensichtlich ist, dass es sich um eine grob fahrlässige Handhabung der Ware auf dem Transportweg handelt.

4.3) Beschädigungen an der Ware aufgrund unsachgemäßes Auspacken und / oder Handhabung der Verpackung oder der Ware, welche von den Bestellern oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, gelten nicht als Mangel und auch nicht als Transportschaden, ein Versicherungsschutz greift hier nicht. Ist eine entsprechende Beweisdokumentation, dass es sich um einen Transportschaden oder unsachgemäße Verpackung handelt, nicht vorhanden, ist der Lieferant nicht verpflichtet den Schaden kostenlos zu beseitigen.

4.4) Eine Transportversicherung erfolgt über den Lieferanten als Vertragspartner des Frachtführers. Unabhängig davon reist die Ware mit Übergabe an den Frachtführer auf Gefahr der Besteller in Sachen Lieferzeitverzögerung auf dem Transportweg, Verlust der Ware, Transportschäden (ausgenommen im Fall unsachgemäßer Verpackung) und die daraus resultierenden Verzögerungen durch die Notwendigkeit der Reparatur oder Neuanfertigung.

4.5) Der Lieferant haftet nicht für Versandschäden und daraus entstandenen Folgeschäden jeder Art, ebenso nicht für die Auswahl des Frachtführers. Ein Haftungsausschluss ist nicht möglich, wenn per Begutachtung durch einen Frachtführer- oder Versicherungsbeauftragten nachgewiesen wird, dass die Verpackung nicht ausreichend oder nicht ordnungsgemäß war. In dem Fall ist die Haftung maximal auf den Warenwert zzgl. der Frachtkosten beschränkt.

4.6) Wird Ware mit einem Paketdienst versendet, kann der Lieferant den
a) Besteller Firmenname sowie Namen der für die Bestellung zuständigen, bzw. im Shop registrierten Person,
b) die Lieferanschrift,
c) das email Postfach welches im Shop registriert wurde,
an den Frachtführer für die Paketankündigung und Paketverfolgung weitergeben. Hierzu bedarf es der Einwilligung der Besteller, welche im Kaufabschluss per ankreuzen der sogenannten Checkbox erfolgen kann. Ohne eine Weitergabe der email Adresse ist eine Ankündigung, und eine Paketverfolgung für Besteller nicht möglich.

05) Freigaben / Freigabeverzug

5.1) Korrekturabzüge sind, insofern erforderlich, und wenn freigegeben zur Produktion, verbindlich. Werden nach schriftlicher Korrekturabzug Freigabe nachträgliche Änderungen auf Besteller Wunsch erforderlich, sind diese in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eine sorgfältige Kontrolle zu evtl. enthaltenen Fehlern oder Abweichungen in der Beschreibung, in der Abbildung, bei Farbe- und Größenangaben im Korrekturabzug ist Prüf- und Hinweissache der Besteller, unterbleibt dieses, gehen Fehlproduktionen und Folgekosten nicht zu Lasten des Lieferanten.

5.2) Zeitverzug: gehen erforderlich Freigaben seitens der Besteller nicht rechtzeitig gemäß den genannten Terminen ein, verzögert sich eine Fertigstellung und Auslieferung entsprechend der verzögerten, angefangenen Arbeitstage.

06) Eigentumsvorbehalt

6.1) Der Lieferant behält sich das Eigentum an der Ware und den Dienstleistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

6.2) Besteller dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Besteller bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags, die den Bestellern aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Der Lieferant nimmt die Abtretung an. Besteller bleiben jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Besteller ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behält sich der Lieferant das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

6.3) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

6.4) Der Lieferant verpflichtetet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Lieferanten.

07) Haftung

7.1) Betrifft die Produkte Schutzscheiben und Schutzaufsteller: der Lieferant haftet nicht für eine ggf. erfolgte virale Ansteckung, welche trotz Einsatz der gelieferten Schutzscheiben erfolgt ist, weder bei den Bestellern selbst, noch bei dessen Personal oder Kunden, unabhängig aus welchem Grund.

7.2) Werden die gelieferten Produkte von Besteller montiert, tragen allein diese oder ein beauftragtes Montageunternehmen die Verantwortung für die sichere Aufstellung und / oder Befestigung, entsprechend der örtlichen Wand, Fassaden, und Deckensituation und deren Tragfähigkeit. Die Eignung von ggf. mit gelieferten Dübel muss bauseitig geprüft werden. Eine Haftung des Lieferanten ist ausgeschlossen, die richtige Auswahl der Montagemittel obliegt den Bestellern bzw. den beauftragten Montageunternehmen.

7.3) Grundsätzlich ist eine Sach- und Vermögenshaftung des Lieferanten auf max. den Kaufpreis des Liefergegenstandes beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie Fälle von Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

08) Zahlungsbedingungen / Verzug / Lieferzeiten

8.1) Bestellungen über den Onlineshop sind per Vorkasse zahlbar auf das Lieferanten Bankkonto ohne Skontoabzug, oder insofern verfügbar und ausgewiesen auch per Paypal (mit Betragslimitierung), ohne Skontoabzug.

8.2) Im Online-Shop sind die auswählbaren Zahlungsmethoden angegeben.

8.3) Zahlung per Paypal sind, insofern verfügbar, in der Betragshöhe limitiert auf 500,- EUR netto.

8.4) Verzug: Geraten Besteller mit einer Zahlung in Verzug, sind diese zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe 8% p.a, mindestens aber von 5 % über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht für den Lieferanten ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 10 Euro netto je Mahnung. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes und höheren Zinsen bleibt per Nachweis vorbehalten.

8.5) Wenn Besteller ihren Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen oder sich herausstellt, dass die finanziellen Verhältnisse für eine etwa erfolgte Kreditgewährung oder Stundung nicht mehr genügen, ist der Lieferant berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

8.6) Lieferzeitangaben im Onlineshop sind unverbindlich, diese werden erst mit der Auftragsbestätigung verbindlich. Unabhängig davon ist ggf., aufgrund besonderer Umstände in der Lieferkette des Lieferanten sowie höhere Gewalt, eine Abweichung von der Lieferzeitangabe in der Auftragsbestätigung vorbehalten. Ein Rücktrittsrecht im Verzugsfall richtet sich nach individueller Vereinbarung oder in Ermangelung dieser, nach dem HGB.

8.7) Die Lieferzeit beginnt bei Vorkasse oder Anzahlungskonditionen am Folgearbeitstag nach dem Tag des Zahlungseingang. Bei zeitkritischen Bestellungen sollte, im Fall Banküberweisung, von der Bestellerseite der Lieferant über die getätigte Überweisung für eine verzögerungsfreie Abwicklung der Bestellung, informiert werden.

09) Rabatt

9.1) Für ein größeres Bestellvolumen kann auf Anfrage ggf. ein Rabatt eingeräumt werden. Die Höhe und die Lieferzeiten sind in dem Fall individuell abzustimmen. Die Auftragsabwicklung erfolgt dann ausserhalb des Onlineshops.

10) Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtsgrundlage

10.1) Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferanten. Der Gerichtsstand ist bei Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen,  sowie insofern rechtlich zulässig auch bei Einzelunternehmer und Freiberufler, der Sitz des Lieferanten. Bei Bestellungen aus dem Ausland ist der Gerichtsstand in jedem Fall der Sitz des Lieferanten.

10.2) Es gilt deutsches Handelsrecht, die Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN Kaufrecht“) sind ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund anders lautender Gesetzeslage unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB / des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Stand 01.2021 / OAGB-V1.0

Bemerkung: diese AGB gelten nicht für Bestellungen und Verträge, welche nicht über den Onlineshop abgeschlossen werden.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr
finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.